Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG wird umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. Das Bundesgesetz soll die Benachteiligung aus Gründen der Herkunft, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität verhindern. Es schützt Personen im privaten Bereich oder auch auf der Arbeitsstelle vor Diskriminierung.
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BPD 24 - Betreuung & Pflegedienstleistung 24
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