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Schwerbehinderte Menschen erhalten in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis, mit dem sie offiziell einen Anspruch auf verschiedene Leistungen nachweisen. Er hat ungefähr die Größe einer Scheckkarte und wird vom Versorgungsamt ausgestellt.
In diesem Ausweis eingetragen: Die sogenannten Merkzeichen, sie werden hier im Einzelnen erklärt.
Merkzeichen werden durch einzelne Großbuchstaben oder Buchstaben- Kombinationen. Sie stehen für gesundheitliche Beeinträchtigungen und berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um Nachteile auszugleichen.
Für Fragen und Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BPD 24
Betreuungs- und Pflegedienstleistungen GmbH
Hassan Shehata, Geschäftsführer
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