Eingabehilfen öffnen
Es gibt Angehörige, die keine Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen wollen. Sie wollen die Pflege selbst organisieren und denken viel über die Pflegekosten nach. In Fällen dieser Art unterstützt der Gesetzgeber das Engagement und gewährt auf Antrag ein Pflegegeld und übernimmt die Verhinderungspflege.
Vor dem Hintergrund dieser Regelung gelten nur solche Personen als Pflegepersonen, die diese Arbeiten nicht erwerbsmäßig durchführen – aber für wenigstens 14 Stunden pro Woche Pflegeleistungen erbringen.
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen stellen eigentlich direkte Alternativen dar, können aber trotzdem auch miteinander kombiniert werden. Auch die Kosten für Pflegehilfsmittel zählen mit zu den Pflegekosten. Diese Pflegekosten werden von den Kassen immer dann übernommen, wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger übernommen und gezahlt werden.
Die Voraussetzung dafür ist dann aber, dass die Pflege dadurch eindeutig erleichtert und eine selbstständigere Lebensführung erst ermöglicht wird bzw. eine Verbesserung der Beschwerden des Pflegebedürftigen erreicht wird.
Ihr monatlicher Anspruch auf Pflegegeld:
Generell erhalten alle Betroffenen mit einem Pflegegrad pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Diese Kombinationsleistungen erhalten pflegende Angehörige, wenn sie neben der privat erbrachten Pflege zusätzlichen einen Pflegedienst beauftragen. Sollte beispielsweise der Betrag der Leistungen des Pflegedienstes 70% der Pflegesachleistungen ausmachen, werden auch 70% des Pflegegeldes verrechnet. So bleiben dem pflegenden Angehörigen noch 30 % des Pflegegeldes. Entscheidet man sich für diese Kombinationsleistung, ist man für sechs Monate daran gebunden.
Für Fragen und Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BPD 24
Betreuungs- und Pflegedienstleistungen GmbH
Hassan Shehata, Geschäftsführer
Heinz-Walther-Straße 2
99310 Arnstadt
Bundesweit. |
|
Telefon. |
|
Mobil. |
+49 172 570 73 95 |
Durch den Umzug sind wir zunächst nur mobil erreichbar.