Die 5 Pflegegrade
Die Pflegegrade werden wie folgt unterschieden:
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 sind nur in einem geringen Maß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie können viele Bereiche ihres Alltags noch gut alleine bewältigen.
Pflegegrad 2
Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie sind in einigen Bereichen ihres Alltags auf Unterstützung angewiesen.
Pflegegrad 3
Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 haben eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in vielen Bereichen des Alltags Unterstützung.
Pflegegrad 4
Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung.
Pflegegrad 5
Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung und sind auf spezielle pflegerische Versorgung angewiesen.