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Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 sind nur in einem geringen Maß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie können viele Bereiche ihres Alltags noch gut alleine bewältigen.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie sind in einigen Bereichen ihres Alltags auf Unterstützung angewiesen.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 haben eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in vielen Bereichen des Alltags Unterstützung.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung und sind auf spezielle pflegerische Versorgung angewiesen.
Für Fragen und Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BPD 24
Betreuungs- und Pflegedienstleistungen GmbH
Hassan Shehata, Geschäftsführer
Heinz-Walther-Straße 2
99310 Arnstadt
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