Da alle Vollmachten und Verfügungen immer auf die/den Einzelne(n) zugeschnitten sein sollten, gibt es für die Form einen großen Gestaltungsspielraum. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bietet Musterformulare für die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung an. Bei Patientenverfügungen wird von solchen Formularvorlagen abgeraten, jedoch gibt es Textbausteine, die helfen können.
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